Entscheid vom 30. Juni 2021
Kantonsgericht weist Beschwerde ab
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft genehmigte im Februar 2020 die von der Muttenzer Gemeindeversammlung zuvor deutlich gutgeheissenen Quartierplanvorschriften Hagnau Ost, Hagnau West und Schänzli. Gegen diesen Beschluss (RRB Nr. 205 vom 11. Februar 2020) ist beim Kantonsgericht fristgerecht eine Beschwerde eingegangen. Am 30. Juni 2021 hat das Kantonsgericht nun die Beschwerde einstimmig und vollumfänglich abgewiesen. Damit bestätigt das Kantonsgericht, dass mit den vorliegenden Quartierplanungen sowohl die Vorgaben betreffend Siedlungsstruktur (Hochhäuser) aus dem kantonalen Richtplan als auch die umweltrechtlichen Vorgaben in den Bereichen Lärm und Luft eingehalten werden. Die schriftliche Urteilsbegründung ist noch ausstehend und für die Beschwerdeführenden besteht selbstverständlich die Möglichkeit, den Entscheid an das Bundesgericht weiterzuziehen. Dieser Kantonsgerichtsentscheid stimmt jedoch zuversichtlich und die Grundeigentümerschaft kann die Planungsarbeiten zur Vorbereitung des Baugesuchs weiter vorantreiben.
Die Gemeinde Muttenz ist erfreut über den klaren Entscheid des Kantonsgerichts und die Bestätigung der hervorragenden und einwandfreien Leistung des Departements Hochbau/Planung, der Bauverwaltung und aller weiteren an der Planung beteiligten Partner. Der Gemeinderat informiert die Bevölkerung zu gegebener Zeit über die weiteren Schritte.
Medienstelle Hagnau/Schänzli
medien@hagnau-schaenzli.ch
061 322 18 08
Beschluss vom 11. Februar 2020
Regierungsrat genehmigt Quartierplanung Hagnau/Schänzli
Die von der Gemeindeversammlung im Juni 2018 deutlich gutgeheissenen Quartierplanvorschriften Hagnau Ost, Hagnau West und Schänzli sind vom Regierungsrat am 11. Februar 2020 mit Auflagen und Änderungen genehmigt und somit allgemeinverbindlich erklärt worden. Einsprachen, für die im Rahmen des vorangegangenen Verständigungsverfahrens keine Lösungen gefunden werden konnten, wies die Regierung ab. Für den zuständigen Gemeinderat Thomi Jourdan, ist der positive Entscheid des Regierungsrates die Folge eines umsichtigen Planungsprozesses: «Der laufende und umfassende Einbezug der Bevölkerung hatte direkten Einfluss auf das Projekt und führte zu einer hohen Akzeptanz bei der Bevölkerung.»
Die Auflagen des Regierungsrates betreffen vorwiegend die Erschliessung und Mobilitätsplanung der Hagnau-Areale. Die Änderungen sind u. a. einer Anpassung der kantonalen Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz zum Zeitpunkt des bereits weit fortgeschrittenen Verfahrens geschuldet. Die Verordnung gibt vor, dass das im Rahmen des Baugesuchs vorgesehene Mobilitätskonzept neu bereits vor Genehmigung der Quartierplanvorschriften vorliegen muss. Die Gemeinde ist dem mit der Überweisung der Quartierplanung an den Regierungsrat nachgekommen (Mitteilung vom 8. Juli 2019).
Weiteres Verfahren
Beim Kantonsgericht ist eine Beschwerde gegen den Entscheid des Regierungsrates eingegangen. Falls diese innerhalb der zur Verfügung stehenden Frist ordentlich begründet wird, verzögert sich das Baugesuchsverfahren für das Areal Hagnau Ost und das weitere Vorgehen wird nach dem Urteil des Kantonsgerichts kommuniziert. Wegen den unterschiedlichen Grundeigentumsverhältnissen und baurechtlichen Vertragsbedingungen auf dem Areal Hagnau West erfolgen die Projektausarbeitung und Umsetzung auf dieser Seite so oder so etappiert über die nächsten Jahre bzw. Jahrzehnte. Für das Schänzli ist die Gemeinde aktuell daran, das konkrete Projekt auszuarbeiten. Dessen Umsetzung erfolgt im Idealfall gleichzeitig und in enger Abstimmung mit den Bauetappen auf den Hagnau-Arealen.
Beschluss vom 26.06.2019
Gemeinderat verabschiedet QP-Vorschriften zu Händen Regierungsrat
Zur vergleichsweisen späten Überweisung führten sowohl einzelne kleine Bereinigungen in den Vorschriften als auch eine Anpassung der kantonalen Verordnung zum Raumplanungs- und Baugesetz per 1. Januar 2019. Sie gibt vor, dass das im Rahmen des Baugesuchs vorgesehene Mobilitätskonzept neu bereits vor Genehmigung der Quartierplanvorschriften vorliegen muss. Damit wird eine Reduktion der Abstellplätze für Motorfahrzeuge pro Wohneinheit möglich, falls die Grundeigentümerschaft dies möchte. Deshalb wurden in den vergangenen Monaten in Absprache mit der Gemeinde solche Mobilitätskonzepte auch durch die Grundeigentümerschaft Hagnau-Ost und Hagnau-West erarbeitet. Die positiven Resultate bewogen den Gemeinderat dazu, im Einvernehmen mit der Grundeigentümerschaft beim Regierungsrat für diese Areale gleichzeitig mit der Genehmigung der Quartierplanvorschriften eine Herabsetzung der Mindestparkplatzzahl zu beantragen. Damit ist eine weitere Voraussetzung gegeben, um den Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz erfüllen zu können.
Abweisungsantrag unerledigte Einsprachen
In den drei Monaten nach dem Gemeindeversammlungsbeschluss erfolgte zudem das Verständigungsverfahren zu den fristgerecht eingegangenen Einsprachen. Aufgrund der konstruktiven Gespräche mit den vier Parteien wurden die Einsprachen zwar ganz oder teilweise zurückgezogen, gleichwohl konnte für einzelne Anliegen keine definitive Lösung im Sinne der Einsprechenden gefunden werden. Der Gemeinderat beantragt aufgrund seiner Einschätzung der Rechtslage beim Regierungsrat die Abweisung dieser unerledigten Einsprachen.
Entscheid in drei Monaten
Spätestens drei Monate nach Eingang muss die Regierung über diese Anträge befinden. Bei einem positiven Entscheid und nach Ablauf der Beschwerdefrist würde das ordentlichen Baugesuchverfahren für das Areal Hagnau-Ost lanciert. Wegen den unterschiedlichen Grundeigentumsverhältnissen und Vertragsbedingungen auf dem Areal Hagnau-West erfolgen die Projektausarbeitung und Umsetzung auf dieser Seite etappiert über die nächsten Jahre resp. Jahrzehnte. Für das Schänzli wird voraussichtlich bis Ende des kommenden Jahres ein konkretes Projekt ausgearbeitet. Dessen Umsetzung folgt im Idealfall gleichzeitig und in enger Abstimmung mit den Bauetappen auf den Hagnau-Arealen.
Über alle weiteren Schritte wird die Öffentlichkeit kontinuierlich auf dem Laufenden gehalten.
Muttenz, 8. Juli 2019
Der Gemeinderat
Gemeindeversammlung vom 11. und 13. Dezember 2018
Beschluss zum Reglement über den Fonds Hagnau/Schänzli
Traktandum 4: Reglement über den Fonds Hagnau/Schänzli
Die Quartierplanungen Hagnau Ost, Hagnau West und Schänzli wurden an der Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2018 gesamthaft beschlossen. Während die Umsetzung der beiden Quartierpläne Hagnau Ost und Hagnau West in der Hand von privaten Bauherrschaften liegen wird, gehört der Freiraum Schänzli in den Verantwortungsbereich der Einwohnergemeinde Muttenz als Baurechtnehmerin des Schänzliareals. Um die Finanzierung der Abbruch- und Neubauarbeiten, der Freiraumgestaltung, der Massnahmen zur Gewässerrevitalisierung und zur Förderung der Biodiversität sicherzustellen, hat die Gemeinde bereits frühzeitig mit den Grundeigentümerschaften der Areale Hagnau Ost und West die Leistung von Beiträgen ausgehandelt. Ein weiterer Beitrag ist von den SBB als Ersatzzahlung für das Offenhalten des Adlertunnels und der damit verbundenen signifikanten Beeinträchtigung der Landschaft im Osten von Muttenz zugesagt. Auch der Kanton Basel-Landschaft als Baurechtsgeber leistet einen Beitrag und übergibt damit die Planung und Ausführung der in ihrer Verantwortung liegenden Gewässerrevitalisierung an die Gemeinde Muttenz ab. Ausserdem erwartet die Gemeinde Beiträge des Bundes aufgrund der geltenden Gewässerschutzgesetzgebung und aus dem Agglomerationsprogramm.
Ziel ist es, die finanziellen Mittel aus den geleisteten Abgaben ausschliesslich zur Realisierung des rechtskräftigen Quartierplans Schänzli sowie zur Finanzierung der Fusswegverbindungen über die H18 (ASTRA-Brücke), zur Aufwertung der Unterführung St.Jakob-Strasse, zur Erstellung einer neuen Fussgängerbrücke über die Birs, zur Aufwertung der Fusswegverbindungen entlang der Birs sowie zur Erstellung des Gewässerzugangs und den dazu gehörenden Einrichtungen und dem späteren Unterhalt dieser Anlagen zu verwenden.
Damit alle diese bereits bekannten und allenfalls weitere Beiträge an die Planung und Umsetzung sowie für den Unterhalt des Freiraums Schänzli bestimmungsgemäss verwaltet und eingesetzt werden können, muss gestützt auf §22 Abs.3 der kantonalen Verordnung über die Rechnungslegung der Einwohnergemeinden ein Fonds geschaffen werden. Das dazu erforderliche Fondsreglement wird der Gemeindeversammlung zum Beschluss vorgelegt.
Der Gemeinderat hat dem Entwurf des Reglements über den Fonds Hagnau-Schänzli an seiner Sitzung vom 8. August 2018 zugestimmt und die öffentliche Anhörung gemäss § 2a des kommunalen Verwaltungs- und Organisationsreglements angeordnet. Im Rahmen der Anhörung ist ein Beitrag der Unabhängigen Muttenz mit der Frage nach der Rolle der öffentlichen Hand bei der Kapitaläufnung bzw. nach dem in §22 Abs.3 der Gemeinderechnungsverordnung festgelegten Verbot der Finanzierung durch Steuern eingegangen. Der Gemeinderat hatte bei der Formulierung des Verordnungstextes nicht die Absicht, eine Kapitaläufnung über Steuergelder zu ermöglichen. Mit der Formulierung in §3 lit.c) («Das Fondskapital wird geäufnet durch Förderbeiträge und Zuwendungen der öffentlichen und privaten Hand») wollte der Gemeinderat sicherstellen, dass z. B. Subventionen des Kantons oder des Bundes sowie die finanzielle Beteiligung des Kantons an der Gewässerrenaturierung in den Fonds einfliessen können.
Die parallel dazu mit der Vorprüfung beauftragte Finanz- und Kirchendirektion äusserte sich am 10. September 2018 zum Entwurf. Demnach sind alle Bestimmungen rechtskonform. Davon ausgenommen ist die Formulierung in §3 Abs.1 lit.b) und c), wonach das Fondskapital unter anderem durch Beiträge der öffentlichen Hand geäufnet wird. Auch nach Ansicht der Finanz- und Kirchendirektion könnte der Begriff «öffentliche Hand» darauf schliessen lassen, dass der Fonds unerlaubterweise mit Steuergeldern geäufnet werden soll. Die Finanz- und Kirchen- direktion schlägt deswegen vor, den Begriff «öffentliche Hand» durch «andere Gemeinwesen» zu ersetzen.
Mit dieser Umformulierung soll zur Klärung der Frage der Unabhängigen Muttenz sowie dem Anliegen der Finanz- und Kirchendirektion Rechnung getragen werden. Sie ist deswegen in den nun vorliegenden Reglementsentwurf eingeflossen.
Weitere Informationen
Den Reglemetnsentwurf sowie alle weiteren Informationen zur Gemeindeversammlung finden Sie auf der Website der Gemeinde Muttenz.
Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2018
Grosse Mehrheit für Quartierplanvorschriften
Damit folgen die anwesenden Stimmberechtigten mit klarer Mehrheit (220 Ja, 60 Nein, 12 Enthaltungen) dem Vorschlag, der auf einem mehrjährigen kooperativen Planungsverfahren basiert. Daran beteiligt waren nicht nur die Gemeinde, die Grundeigentümerschaft, die Planerinnen und die verschiedenen kommunalen und kantonalen Partner, sondern auch die Bevölkerung. Dieses breit abgestützte Vorgehen und die sorgfältig aufeinander abgestimmten Lösungen für die Areale Hagnau-West, Hagnau-Ost und Schänzli haben die Teilnehmenden an der Gemeindeversammlung überzeugt. Die Quartierplanvorschriften sehen auf den Hagnau-Arealen sechs aufeinander abgestimmte Hochhäuser mit einem breiten und dichten Nutzungsmix vor. Das Schänzli wird hingegen unbebaut bleiben und zu einem Natur- Freizeit- und Naherholungsraum mit revitalisierter Birs umgestaltet.
Nächste Schritte
Für das Areal Hagnau-Ost wird die Planung so weit vorangetrieben, dass voraussichtlich Ende 2019 mit den Bauarbeiten begonnen werden könnte. Voraus geht das ordentlichen Baugesuchverfahren. Wegen den unterschiedlichen Grundeigentümer- und Vertragsbedingungen auf dem Areal Hagnau-West erfolgen die Projektausarbeitung und Umsetzung auf dieser Seite etappiert über die nächsten Jahre resp. Jahrzehnte. Für das Schänzli soll im 2019 ein konkretes Projekt ausgearbeitet werden. Dessen Umsetzung folgt im Idealfall gleichzeitig und in enger Abstimmung mit den Bauetappen auf den Hagnau-Arealen.
Über die konkreten Schritte wird die Öffentlichkeit auf dem Laufenden gehalten.
Gemeindeversammlung am 19. Juni 2018
Beschlussfassung Gebietsentwicklung
Die offizielle Einladung und sämtliche relevanten Dokumente (Traktandum 2) finden Sie auf der Website der Gemeinde Muttenz.
Informationsveranstaltung am 9. Juni 2018
Lebendiges Quartier – natürliche Birslandschaft
- Samstag, 9. Juni 2018, 10.30 Uhr
- Treffpunkt: Eingang Rennbahn Schänzli (bei Tramschlaufe)
- Um eine Anmeldung wird gebeten: info@hagnau-schaenzli.ch
Die Verantwortlichen führen die interessierte Bevölkerung auf einem kurzen Rundgang über die Rennbahn Schänzli zur Zuschauertribüne und stehen dort für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Im Anschluss werden Grillwürste und Getränke offeriert.
Sämtliche Informationen zur Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2018 sowie die entsprechenden Unterlagen finden Sie auf der Website der Gemeinde Muttenz.
Begehung Naturschutzgebiet Vogelhölzli am 14. Mai 2018
Grundlagen für grünes Schänzli geschaffen
- Montag, 14. Mai 2018, 18 Uhr
- Treffpunkt: Restaurant Crazy Horse
- Anmeldung umwelt@muttenz.bl.ch
- Die Begehung wird von der Gemeinde in Zusammenarbeit mit Pro Natura durchgeführt
Die zukünftige Entwicklung des Schänzliareals hat bereits eine lange Geschichte. So präsentierten Pro Natura und die Gemeinde bereits vor über 10 Jahren eine Vision zur grosszügigen Birsrevitalisierung zugunsten von Natur und Mensch. Eine erste Etappe davon war die Umsetzung der Birsrevitalisierung im Schutzgebiet Vogelhölzli, die 2017 abgeschlossen wurde. Jetzt könnte beim Schänzli endlich auch der zweite Schritt mit Erholungsräumen folgen. Zeit, einen Blick zurück zu werfen.
Der Gemeinderat wird an der Gemeindeversammlung – gemeinsam mit den Quartierplänen Hagnau – auch den Quartierplan Schänzli zur Beschlussfassung vorlegen. Dieser bildet einen Meilenstein in der Planung, die ihre Ursprünge bereits im Jahr 2001 hat. Im Rahmen des Projekts «Hallo Biber!» erarbeitete Pro Natura eine Vorstudie zur Birsrevitalisierung im Bereich Schänzli. 2008 folgten ein Vorprojekt und ein Raumkonzept in Zusammenarbeit mit der Gemeinde. Als erster Schritt konnten 2017, auf der Basis des von Gemeinde und Pro Natura erarbeiteten Raumkonzepts, vom Tiefbauamt des Kantons Basel-Landschaft im Gebiet Vogelhölzli die Revitalisierungsarbeiten abgeschlossen werden!
Vogelhölzli ausschliesslich für die Natur
Das Vogelhölzli ist eine weitgehend unbekannte Naturinsel inmitten des Siedlungsgebiets. Bereits 1933 wurde es vom Tierschutz beider Basel als Vogelreservat eingerichtet und auf die Bedürfnisse der Vögel hin gepflegt. Seit 1953 und bis heute ist das Gebiet für die Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich und wurde 1960 vom Regierungsrat als Vogelschutzgebiet «In den Weiden» unter Schutz gestellt. Mit der in den letzten Jahren vollzogenen Revitalisierung wurde der Blockwurf, welcher die Birs begradigte, entfernt, Ufergehölz teilweise gerodet und ein ehemaliger Seitenarm reaktiviert. Ziel dieser Birsaufwertung in eine dynamische Fluss- landschaft war die Wiederherstellung einer Gewässerdynamik, die Schaffung einer Auenlandschaft, die Gewährleistung der Fischdurchgängigkeit sowie die Schaffung wertvoller Lebensräume für bedrohte und seltene Arten – etwa den Biber, Eisvögel oder Wasseramseln. Mit etwas Glück und Geduld lassen sich diese Tiere von der gegenüberliegenden Birsplattform bereits heute beobachten.
Weil sich das Vogelschutzgebeit «In den Weiden» inmitten der stark besuchten Erholungslandschaft der Brügglingerebene befindet, kommt es zunehmend unter Druck. Denn das Bedürfnis nach einer dynamischen und zugänglichen Birs ist auch bei der Bevölkerung gross, und so werden diese Birsabschnitte gerne als Orte zum Verweilen genutzt und bei Niedrigwasserstand überquert und betreten – trotz Verbot. Dies beeinträchtigt die sensible Auenlandschaft und die seltenen Arten an einem der wenigen unzugänglichen Rückzugsorte entlang der Birs.
Birsaufwertung auch für Menschen
Bereits Anfang 2017 hat der Gemeinderat gemeinsam mit dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft darüber informiert, dass eine Lösung für die zukünftige Nutzung des Areals Schänzli gefunden werden konnte. Mittlerweile liegen die dazugehörenden planerischen und rechtlichen Grundlagen im Hinblick auf die Realisierung der Grünzone Schänzli vor. So sieht die Quartierplanung Schänzli eine Umnutzung des Gebiets in einen attraktiven Grün- und Freiraum für Mensch und Natur vor. Damit möchte die Gemeinde mit Unterstützung der privaten Grundeigentümerschaft Hagnau allen Muttenzerinnen und Muttenzern eine Freizeit- und Erholungsnutzung bieten und gleichzeitig wertvollen Lebensraum für eine vielfältige Pflanzen- und Tierwelt schaffen. Der Birs kann mehr Raum für eine dynamische Flusslandschaft gegeben werden, die hier auch für Menschen erlebbar und zugänglich sein soll – mit dem positiven Nebeneffekt, dass das Schutzgebiet im Vogelhölzli wieder entlastet wird.
Quartierplanvorschriften Hagnau/Schänzli
Mitwirkung und Anhörung
Information und Mitwirkung der Bevölkerung gemäss §7 des Raumplanungs- und Baugesetzes und Anhörung gemäss § 2a des Verwaltungs- und Organisationsreglements:
- Quartierplanvorschriften Hagnau Ost
- Quartierplanvorschriften Hagnau West
- Umweltverträglichkeitsbericht zu den Quartierplanungen Hagnau Ost und West
- Quartierplanvorschriften Schänzli
Der Gemeinderat unterbreitet die Sondernutzungsplanungen zur Mitwirkung und Anhörung sowie die jeweiligen Planungsberichte und den Umweltverträglichkeitsbericht zu den Quartierplanvorschriften Hagnau Ost und West zur Einsicht.
Die Quartierplanvorschriften mit den Planungsberichten und dem Umweltverträglichkeitsbericht liegen vom Montag, 9. Oktober 2017, bis und mit Freitag, 10. November 2017, während der Öffnungszeiten in der Bauverwaltung auf. Gleichzeitig stehen die Unterlagen in digitaler Form auf der Gemeinde-Website www.muttenz.ch zur Verfügung.
Die interessierte Bevölkerung ist eingeladen, sich an der Informationsveranstaltung am 18. Oktober 2017 um 19:00 Uhr im Karl Jauslin-Saal, Kirchplatz 3, über die Details der Sondernutzungsplanungen zu informieren.
Alle Mitwirkungseingaben und Stellungnahmen sind in schriftlicher Form bis spätestens 10. November 2017 (Datum Poststempel) an den Gemeinderat, Kirchplatz 3, Postfach 332, 4132 Muttenz, einzureichen.
Der Gemeinderat
Überarbeitetes Richtprojekt
Nächste Runde eingeläutet
Das Gebiet Hagnau/Schänzli erhält in den nächsten Jahren ein neues Gesicht. Um von Beginn weg die Bevölkerung aus erster Hand zu informieren und Rückmeldungen in die Planung einfliessen zu lassen, hat der Gemeinderat die Bevölkerung früh in das kooperative Quartierplanungsverfahren miteinbezogen. Interessierte Muttenzerinnen und Muttenzer hatten so die Möglichkeit, sich vertieft mit dem Richtprojekt Hagnau und der Entwicklung des Schänzli-Areals auseinanderzusetzen. Neben viel Goodwill und Zustimmung zu der geplanten Hochhausplanung, äusserten sie im Rahmen von drei Beteiligungsveranstaltungen auch punktuelle Kritik. Insbesondere das Thema Verkehr und Lärm beschäftigte die Teilnehmenden, aber auch Fragen zur Nutzung, zum Freiraumkonzept und zur Dichte. Gleichzeitig forderten Anwohnerinnen und Anwohner mit einem Antrag gemäss § 68 Gemeindegesetz, für das ganze Siedlungsgebiet der Gemeinde eine Bauhöhenbeschränkung von 45 Metern. Die Gemeindeversammlung sprach sich im März 2017 nach einer ausführlichen Debatte jedoch deutlich gegen dieses Anliegen aus. Der Gemeinderat zeigt sich gerade hinsichtlich der Arealentwicklung Hagnau erfreut darüber, einerseits weil er – wie der Kanton – das gut erschlossene Gebiet als idealen Standort für eine dichte Nutzung mit Hochhäusern erachtet und damit andererseits den Verdichtungsdruck auf das restliche Siedlungsgebiet reduzieren kann.
Keine Lärmzunahme
Im Rahmen der Überarbeitung des Richtprojektes wurden die sechs geplanten Hochhäuser von 41 bis 91 Metern Höhe verschlankt und ihre Ausrichtung optimiert. Das ermöglicht nochmals bessere Durchblicke von und zu allen Seiten. Insbesondere in den angrenzenden Quartieren sind die Gebäude aus der Gartenperspektive meist nur noch gering wahrnehmbar. «Andere Optionen mit deutlich weniger hohen und dafür massigeren Einzelbauten haben wir in unzähligen Variationen geprüft. Wir mussten aber feststellen, dass sie den Anwohnerinnen und Anwohnern mehr Lärm, und eine Wandwirkung bringen würden und auch verkehrsmässig keine bessere Lösung zulassen», erklärt Thomi Jourdan, Vorsteher des Departements Bau und Planung. «Die im Rahmen der Beteiligungsveranstaltungen geforderten Lärmberechnungen belegen, dass das Bauprojekt für die angrenzenden Quartiere keine Lärmzunahme bringt», erklärt Jourdan. Zudem verweist er auf die optimierte Verkehrsplanung: Bereits die ersten Verkehrssimulationen haben nur begrenzte Rückstaugefahr in der St. Jakobs- und Hagnaustrasse gezeigt. Dank einer angepassten Fahrbahnführung würde der Verkehr nun sogar in den Abendspitzenzeiten und im Falle einer weiteren Verkehrszunahme flüssig über den geplanten ASTRA-Kreisel laufen. «Auch der Sorge, das Problem könnte sich lediglich auf den Knoten St. Jakob verlagern, sind wir zusammen mit dem Kanton Basel-Stadt nachgegangen. Ebenfalls mit positivem Ergebnis», so Jourdan, denn die Simulation zeige auch hier keinen Rückstau.
Wohn- und Freiraumqualität
Die geplante Nutzung war in den Beteiligungsveranstaltungen mehrheitlich unbestritten: Neben 500 bis 600 Wohnungen mit bester Aussicht sollen hier bis zu 800 Arbeitsplätze entstehen – u.a. dank dem geplanten Multiplexkino und dem Bowlingcenter der KITAG Kino-Theater AG sowie einem Quartierladen, einem Fitnesscenter, Cafés und Büroräumlichkeiten. Kritischer beurteilt wurde demgegenüber die künftige Parkierungssituation im Quartier. Einige Teilnehmende befürchteten, die geplanten Bebauung könnte zu einer Zunahme der Parkplatzsuche in den umliegenden Quartieren führen. Der Gemeinderat betont, dass er die Sorgen kenne, von den Entwicklern ein überzeugendes Mobilitätskonzept fordere und unabhängig von der Arealentwicklung Hagnau bereits an einem umfassenden Parkraumkonzept für die gesamte Gemeinde arbeite.
«Auch den mehrfach geäusserten Wunsch nach qualitativ gutem aber bezahlbarem Wohnraum können wir nachvollziehen. Letztendlich entscheidet – wie bei allen privaten Bauvorhaben – allerdings die private Grundeigentümerschaft über den Wohnungsmix», sagt Jourdan und versichert, dass alle Beteiligten ein Interesse daran hätten, dass das neue Quartier und das Schänzli zu attraktiven Orten für alle Muttenzerinnen und Muttenzer werden. Tatsächlich entstehen zwischen den Hochbauten mit Wohnungen und Gewerbeflächen auf 13'000 Quadratmetern meist öffentliche und terrassierte Grün- und Freiraumflächen, deren Ausgestaltung zuletzt weiter präzisiert wurde. Dabei ist auch die teilweise angezweifelte Machbarkeit einer Baumbegrünung der terrassierten Flächen geklärt worden. Das Areal wird mit sicheren Verbindungen für Velo- und Rollstuhlfahrende sowie Fussgänger durchzogen und das Wohngebiet an den 70'000 Quadratmeter grossen Grün- und Bewegungsraum Schänzli angebunden. «Besondere Aufmerksamkeit haben wir auf mehrfachen Wunsch nochmals den sicheren Veloverbindungen in die Stadt und nach Birsfelden gewidmet», sagt Jourdan. So soll entgegen der ersten Planung u.a. die bestehende Fussgängerbrücke und -rampe von der Schweizerau in die Birsfelderstrasse beibehalten und saniert werden.
Hand in Hand mit dem Schänzli
Die Planung für die Hagnau-Areale erfolgt integral mit derjenigen für das Schänzli. «Wir verstehen die bestehenden und neu entstehenden Freiräume nicht als Restraum der Siedlung, sondern entwickeln sie als Ganzes», betont Jourdan. So könne das Schänzli auch dank der dichten Nutzung nebenan unbebaut bleiben und zu einem naturnahen Grün- und Bewegungsraum für unterschiedlichste Bedürfnisse werden. Der Gemeinderat und der Regierungsrat haben deshalb im Januar 2017 beschlossen, das noch im Kantonsbesitz befindliche Schänzli im Baurecht an die Einwohnergemeinde Muttenz zu überführen. Obschon die entsprechenden Vertragsverhandlungen derzeit noch am laufen sind, darf die Gemeinde bereits am neuen Nutzungskonzept und Quartierplan arbeiten.
Alle drei Quartierpläne werden voraussichtlich im Juni 2018 der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Modellansicht Richtprojekt Hagnau/Schänzli | Stand Mai 2017

Ausstellung
Modellbesichtigung im Gemeindehaus
Die Besichtigung ist zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten möglich.
Informationsveranstaltung am 18. Mai 2017
Präsentation überarbeitetes Richtprojekt
In Muttenz dürfen Bauten an dafür geeigneten Orten auch künftig höher als 45 Meter sein. Die Stimmberechtigten haben an der Gemeindeversammlung vom 21. März 2017 einen Antrag nach § 68 Gemeindegesetz, der eine generelle Höhenbegrenzung forderte, klar abgelehnt. Für Gemeinderat Thomi Jourdan, Vorsteher des Departements Hochbau und Planung, ist dieser Entscheid erfreulich und mehr als ein Ja zu Hochhäusern: «Muttenzerinnen und Muttenzer machen damit deutlich, dass sie die bewusste und ausgewogene Weiterentwicklung der Gemeinde unterstützen und sich zu einer inneren Entwicklung bekennen.» Das sei für ihn auch ein Ausdruck des Vertrauens in die breit abgestützte Planungsqualität der Gemeinde, so Jourdan weiter
Dank dem Entscheid kann auch die Quartierplanung Hagnau/Schänzli fortgesetzt werden. Auf dem Hagnau-Areal, wo sich heute unter anderem die Firma Beton Christen und das Kunsthaus Baselland befinden, sollen laut heutigem Planungsstand in den kommenden Jahren fünf Hochhäuser zwischen 45 und 90 Metern Höhe entstehen. Darüber hinaus bietet das Projekt die einmalige Chance, das Schänzli in eine vielseitige Grün- und Freizeitanlage umzuwandeln. Grundeigentümerschaft, Kanton und die Gemeinde verfolgen damit das Ziel, Siedlung, Landschaft und Verkehr vernetzt zu entwickeln.
Im vergangenen Jahr wurde die Muttenzer Bevölkerung erstmals umfassend über diese Gesamtplanung und das Richtprojekt informiert. An nachfolgenden Beteiligungs- und Informationsveranstaltungen bestand zudem die Gelegenheit, sich vertieft und kritisch mit einzelnen Aspekten des Vorhabens auseinanderzusetzen. Insbesondere Fragen zur Dichte, zur Nutzung oder zu Verkehr und Lärm bewegten die Teilnehmenden. Gleichzeitig war spürbar, dass sich viele Muttenzerinnen und Muttenzer darüber erfreut zeigten, dass sich am westlichen Rand der Gemeinde «etwas tut».
Mittlerweile haben die Verantwortlichen das Richtprojekt überarbeitet. Bevor das ordentliche Quartierplanungsverfahren mit weiteren Mitwirkungsmöglichkeiten lanciert wird, freut sich der Gemeinderat, Ihnen den aktuellen Planungsstand aus erster Hand vorstellen zu dürfen.
Die Informationsveranstaltung findet wie folgt statt:
- Donnerstag, 18. Mai 2017
- 19.30 Uhr
- Aula Schulhaus Donnerbaum, Schanzweg 20, Muttenz
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Gemeinderat Muttenz
Gemeinsame Planungsgrundlage
Erarbeitung von Baurechtsverträgen
Am 4. Juni 2016 hat die Gemeinde Muttenz gemeinsam mit Regierungsrat Anton Lauber die Arealentwicklung Hagnau / Schänzli vorgestellt. Dabei haben alle Beteiligten auf die Wichtigkeit hingewiesen, dass neben der Bebauung auf dem Areal Hagnau, die Planung für das Areal der heutigen Pferdesportanlage integral vorangetrieben wird. So betonte der Kanton, dass «mit der Planung Hagnau/ Schänzli für die Gemeinde Muttenz und den Kanton Basel-Landschaft die einmalige Chance entsteht, die Basis für eine nachhaltige Nutzung der beiden Hagnau-Areale zu schaffen und gleichzeitig die Umgestaltung des Schänzli zu einer vielseitigen Grün- und Freizeitanlage zu ermöglichen. » Die Gemeinde Muttenz betonte, dass es von zentraler Bedeutung ist, neben den intensiven Bebauungsplänen mit über 500 Wohnungen und mehr als 30'000 Quadratmetern Gewerbeflächen, «die Landschaft nicht als Restraum der Siedlung zu verstehen, sondern im Dialog zur Bebauung aktiv zu planen und zu gestalten.»
Der Kanton Basel-Landschaft ist Eigentümer von mehreren Parzellen auf dem Schänzliareal. Die Bevölkerung der Gemeinde Muttenz hat 2009 beschlossen, auf der Grundlage des Raumkonzeptes «Freizeit- und Erholungsnutzung Schänzli», das Areal einer Grünzone mit Quartierplanpflicht zuzuführen.
In der Zwischenzeit haben zwischen Kanton und Gemeinde mehrere Gespräche stattgefunden, in deren Verlauf sich gezeigt hat, dass für beide Parteien die Idee, das Schänzli im Baurecht an die Gemeinde Muttenz abzugeben, eine ideale Lösung darstellt. Sowohl der Regierungsrat als auch der Gemeinderat Muttenz haben der Erarbeitung von Baurechtsverträgen zugestimmt und der Kanton hat die Gemeinde Muttenz gleichzeitig ermächtigt, nach Massgabe der kommunalen Zonenptanung Landschaft (Grünzone mit Quartierplanpflicht), für das Schänzliareal auch bezüglich der kantonseigenen Parzellen eine Quartierplanung auf eigene Kosten zu initialisieren.
Kanton und Gemeinde sind sich einig, dass es sinnvoll ist, das Bebauungskonzept für die beiden Hagnau-Areale und das Freiraumkonzept für das Schänzli gleichzeitig und aus einem Guss zu realisieren. Regierungsrat und Gemeinderat freuen sich, dass mit dem beschlossen Vorgehen eine gemeinsame Grundlage für eine integrale Planung Hagnau / Schänzli geschaffen werden konnte.
Muttenz, 24. Januar 2017
DER REGIERUNGSRAT DES KANTONS BASEL-LANDSCHAFT
DER GEMEINDERAT MUTTENZ
Bearbeitung und Beratung Richtprojekt
Es geht weiter
Am 4. Juni 2016 hatte die Muttenzer Bevölkerung erstmals die Gelegenheit, sich im Rahmen einer gross angelegten Informationsveranstaltung über den Planungsstand der Arealentwicklung Hagnau/Schänzli zu informieren. Der Andrang an jenem regnerischen Sommertag zeigte einmal mehr: Muttenzerinnen und Muttenzer interessieren sich für die Zukunft ihrer Gemeinde und möchten diese auch aktiv mitgestalten. Vor diesem Hintergrund überraschte es nicht, dass die drei darauffolgenden Beteiligungsveranstaltungen zu den Schwerpunktthemen Nutzungsart und Nutzungsmix, Freiraum und Dichte sowie Verkehr und Lärm gut besucht waren. Alle Fragen, Wünsche und Sorgen, die die Teilnehmenden an diesen drei Abenden im Schulhaus Donnerbaum zum Ausdruck gebracht haben, wurden gesammelt und sind – wo möglich – in den weiteren Quartierplanungsprozess eingeflossen.
Die zuständigen Arbeitsgruppen haben seither das Richtprojekt weiter bearbeitet und aufgezeigt, dass die geplante Entwicklung für Muttenz gewinnbringend umsetzbar ist. In den kommenden Wochen wird dieser von der kantonalen Denkmal- und Heimatschutzkommission sowie von der kantonalen Arealbaukommission beraten und anschliessend vom Gemeinderat für das weitere Quartierplanverfahren freigegeben.
Da dem Gemeinderat die aktive Einbindung der Bevölkerung auch in der folgenden Quartierplanentwicklung sehr am Herzen liegt, wird er voraussichtlich zwischen April und Mai zur nächsten Informationsveranstaltung einladen. Details dazu folgen zur gegebenen Zeit.
Informationsveranstaltung am 26. Januar 2017
Erhaltungsprojekt Schänzli
Mit dem Erhaltungsprojekt Schänzli werden im Umfeld des Quartierplanungsgebiets Hagnau/Schänzli ab 2017 umfangreiche Unterhalts- und Ausbauarbeiten ausgeführt. Vom Anschluss Muttenz Süd bis und mit der Verzweigung Hagnau sind dabei neben der Sanierung des Trassees auf einer Länge von rund 10 Kilometern sowie Instandsetzungen an 71 Bauwerken (Brücken, Stützmauern, Über- und Unterführungen) insbesondere Massnahmen an den Tunneln Schänzli und Hagnau geplant.
Wie das zuständige Bundesamt für Strassen ASTRA mitteilt, starten die Vorarbeiten Ende Januar 2017. Um die Bevölkerung über die bevorstehenden Baumassnahmen und die damit zusammenhängenden Verkehrsführungen zu informieren, laden die Projektverantwortlichen des ASTRA, Infrastrukturfiliale Zofingen, zu einer Informationsveranstaltung ein.
- Donnerstag, 26. Januar 2017
- 19 Uhr
- Aula des Tagungszentrums Coop, Seminarstrasse 12-22, Muttenz
- Weitere Infos
3 Themenschwerpunkte
Beteiligungsveranstaltungen
Das Areal Hagnau/Schänzli soll in den kommenden Jahren sinnvoll und zukunftsweisend entwickelt werden. Dem Gemeinderat ist es ein Anliegen, die Bevölkerung umfassend darüber zu informieren sowie am Prozess zu beteiligen. Dafür wurden im Herbst 2016 drei Veranstaltungen zu untenstehenden Themen angeboten. Die Rückmeldungen von den Teilnehmenden fliessen nun in die weiteren Überlegungen und Planungsschritte mit ein und werden den Interessierten in einer weiteren Veranstaltung Anfang 2017 vorgestell (Einladung folgt).
Nutzungsart und Nutzungsmix
Wir befassten uns mit der Frage, wie und von wem das Areal künftig genutzt werden soll, damit es für die ganze Gemeinde eine Bereicherung darstellt und den unterschiedlichen Ansprüchen von Bevölkerung, Wirtschaft und Gemeinde gerecht werden kann.
Freiraum und Dichte
Wir diskutierten, wie den unterschiedlichen Ansprüchen an mehr Freiräume einerseits und grösseren Raumbedarf für Wohnen, Gewerbe und Freizeit andererseits begegnet werden kann. Dabei stellte sich auch die Frage, inwiefern punktuelles Bauen in die Höhe an diesem Ort mit der restlichen Entwicklung von Muttenz zusammenhängt.
Verkehr und Lärm
Wir gingen der Frage nach, welchen Einfluss die Entwicklung des Areals auf die Verkehrssituation im direkten und weiteren Umfeld hat. Dabei ging es auch um Lösungen für eine möglichst geringe Lärmbelästigung auf dem Areal und in den angrenzenden Quartieren. Informationen zu den Verkehrsprojekten im Bereich Hagnau/Schänzli, die parallel zur Quartierplanung laufen, erteilen die jeweils verantwortlichen Stellen:
SBB: Entflechtung Basel-Muttenz
ASTRA: Sanierung Schänzli-Tunnel
Ausstellung
Modellbesichtigung im Gemeindehaus
Bis zu den Sommerferien 2016 ist das Modell des möglichen Bebauungskonzepts Hagnau in der Bauverwaltung Muttenz ausgestellt. Die Besichtigung im 1. Stock des Gemeindehauses ist zu den gewohnten Schalteröffnungszeiten möglich.

Öffentliche Führung am 25. Juni 2016
Stadt- und Grünraumentwicklung beim Schänzli
Im Rahmen des Programms der Kampagne «Gartenjahr 2016 – Raum für Begegnungen» findet auch eine Führung auf dem Schänzli statt. Mit Christoph Heitz (Bauverwalter Muttenz ) und Thomas Jourdan (Gemeinderat Muttenz) unter der Leitung von Pascal Gysin (Bund Schweizer Landschaftsarchitekten und Landschaftsarchitektinnen). Informationen finden Sie auf der Website der Veranstalter.
Rückblick Informationstag vom 4. Juni 2016
Beteiligung der Bevölkerung
Während draussen letzte Regentropfen auf den Pausenplatz des Schulanlage Donnerbaum niederprasseln, versammeln sich in der Aula über 80 Interessierte, um sich aus erster Hand über das Quartierplanungsverfahren Hagnau/Schänzli zu informieren. Die Verantwortlichen sahen dafür bewusst den ganzen Samstag vor, denn die Ausgangslage im Planungsgebiet erweist sich als komplex und macht eine fundierte Annäherung an das geplante Bebauungskonzept Hagnau sowie das mögliche Freiraumkonzept Schänzli notwendig.
Beteiligung der Bevölkerung
Die anwesenden Muttenzerinnen und Muttenzer sowie interessierte Fachpersonen schätzen diesen Aufwand der Gemeinde, der Generalplanerin Burckhardt + Partner AG sowie der Grundeigentümerschaft und geben dies im Verlauf des Tages mehrfach zum Ausdruck. Gleichwohl sei mit den verschiedenen Referaten, der Fragerunde und der Arealbegehung, die kurz vor dem offerierten Grill-Imbiss über Mittag glücklicherweise weitgehend regenfrei über die Bühne geht, lediglich ein erster, aber wichtiger Schritt getan, betont Gemeindepräsident Peter Vogt: «Die Bevölkerung wird in den kommenden Monaten aktiv in den Prozess miteinbezogen.» Dass das Bedürfnis danach besteht, zeigen die gestellten Fragen, die neben sehr viel Goodwill für das präsentierte Konzept an den Gemeinderat herangetragen werden. Zum Beispiel zu den Themen Verkehr und Lärmschutz oder zum Nutzungsmix.
Freiraum durch Dichte
Auf dem Areal Hagnau ist sowohl Gewerbe- wie auch Wohnraum vorgesehen. Dank der dichteren Nutzung mit fünf Hochhäusern von rund 45 bis 88 Metern sollen hier einst ca. 500 Wohnungen und ca. 800 Arbeitsplätze entstehen. Zum Beispiel im geplanten Multiplexkino und Bowlingcenter der KITAG Kino-Theater AG, einem Quartierladen, einem Fitnesscenter, Cafés und Büroräumlichkeiten. Dank der punktuellen Hochbauten und einer terrassierten Umgebung entsteht ausserdem ein rund 13'000 Quadratmeter grosser, unterschiedlich nutzbarer Grün- und Freiraum. Dieser soll eine für die Öffentlichkeit attraktive Verbindung zwischen den bestehenden und dem neuen Quartier sowie dem Schänzli ermöglichen. Auch diesbezüglich werden erste Anregungen deponiert. «Wir nehmen alle Rückmeldungen auf und werden zu den wichtigsten Themen Beteiligungsveranstaltungen anbieten», versichert Thomi Jourdan, Gemeinderat Departement Hochbau/Planung. «Es ist uns zudem ein Anliegen, transparent und zeitnah über die nächsten Schritte zu informieren, denn schlussendlich müssen wir der Gemeindeversammlung überzeugende Quartierpläne vorlegen können», so Jourdan. Seine Aussage, es sei hier keine neue «Shopping-Mall-Maschine» geplant, wird jedenfalls mit zufriedenem Kopfnicken entgegengenommen.
Schänzli bleibt unbebaut
Das Schänzli soll nach Ansicht des Gemeinderats, des Kantons Basel-Landschaft und der Grundeigentümerschaft Hagnau unbebaut bleiben und im Rahmen der ganzheitlichen Quartierplanung zu einem attraktiven Grün- und Bewegungsraum entwickelt werden. «Wir sind auf bestem Weg, dafür mit der Gemeinde eine gemeinsame Lösung zu finden», betont der anwesende Baselbieter Regierungspräsident Dr. Anton Lauber in seiner Grussbotschaft. Er sieht den Kanton als Ermöglicher des Vorhabens Hagnau/Schänzli und unterstreicht die soziale, wirtschaftliche und raumplanerische Bedeutung. «Muttenz befindet sich im Zentrum der prosperierenden und wachsenden Region Nordwestschweiz und spürt dies nicht zuletzt am angespannten Wohnungsmarkt, an zunehmenden Verkehrsströmen und an sich verändernden Ansprüchen an die Nutzung des öffentlichen Raums. Das Entwicklungsgebiet Hagnau/Schänzli verspricht hier Entlastungsmöglichkeiten», so der Vorsteher der Finanz- und Kirchendirektion. Wie diese Lösungen ausgestalten werden, entscheidet sich in den kommenden Monaten – mit oder ohne Regen.