Verfahren

Auf Initiative einiger Grundeigentümer lancierte der Gemeinderat Muttenz im Jahr 2015 für die Areale Hagnau und Schänzli ein kooperatives Quartierplanungsverfahren. Damit entsprach er einerseits der bestehenden Quartierplanpflicht und ermöglichte andererseits eine nachhaltige Gesamtentwicklung über das ganze Gebiet Hagnau/Schänzli im Sinne aller Beteiligten.

Der Gemeinderat setzte dafür verschiedene Arbeitsgruppen sowie eine Steuerungsgruppe mit Vertretungen aus dem Gemeinderat und der privaten Grundeigentümerschaft ein. Begleitet wurden sie von der Bauverwaltung und der Generalplanerin. Interessierte Muttenzerinnen und Muttenzer konnten sich mehrfach am Planungsprozess beteiligen.

Sämtliche Quartierplanvorschriften Hagnau/Schänzli sind seit Ende 2021 rechtsverbindlich.

Chronologie

2022 bis

2021

  • Quartierpläne Hagnau Ost, Hagnau West und Schänzli rechtsverbindlich
  • Entscheid Kantonsgericht zugunsten Quartierpläne

2020

  • Rekurs- und Gerichtsverfahren
  • Abweisung Einsprachen und Genehmigung Quartierplan-Reglemente/-Pläne durch Regierungsrat 

2018 – 2019

  • Erarbeitung Mobilitätskonzept (aufgrund neuer Rechtslage)
  • Verständigungsverfahren Einsprachen
  • Öffentliche Planauflage
  • Deutliche Annahme Quartierplan-Reglemente/-Pläne durch Gemeindeversammlung
  • 2 Informationsveranstaltungen für Bevölkerung
  • Genehmigung Quartierplan-Reglemente/-Pläne durch Gemeinderat
  • Überarbeitung Quartierplan-Reglemente/-Pläne

2016 – 2017

  • Gesetzlich definiertes Mitwirkungsverfahren
  • Ausarbeitung Quartierplan-Reglemente/-Pläne
  • Vorprüfung Richtprojekt durch ARP
  • Genehmigung Richtprojekt durch Gemeinderat
  • Beurteilung Richtprojekt durch Kommissionen (ABK/DHK/BPK)
  • Überarbeitung Richtprojekt
  • 5 Informations- und Beteiligungsveranstaltungen für Bevölkerung
  • Ausarbeitung Richtprojekt